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Abmahnung Ruhrkanzkei BVB Ticketverkauf (BVB)

istar, Dienstag, 17.10.2023, 16:42 (vor 860 Tagen) @ Fred789

Das Verwenden von geschützten Marken, Logos, Stadionplan etc. ist verboten, und daran könnte sich die Kanzlei abarbeiten (Urheberrechtsverletzung). Aber da möchte ich gerne den entstandenen Schaden mal begründet sehen (der auch vor einem Gericht standhält), weil diese Bilder zwar den Verkauf eventuell fördern, aber nicht direkt mit dem Konsum (Tickets) gebunden sind, d.h. der Verkauf hätte sehr wahrscheinlich auch ohne die Bilder funktioniert (welche auch online für Jedermann frei zugänglich sind).


So viel ich weiß, ist das nicht mehr so, zumindest bei "normalen" Produkten. Warum sollte es dann bei Eintrittskarten anders sein? Du darfst Produkte zum Verkauf fotografieren und beschreiben. Passiert ja täglich bei Ebay. Was man nicht darf ist über Gebühr damit Werbung betreiben. Das dürfte hier aber nicht der Fall sein.

Worauf du aber verstoßen hast, sind gegen die AGBs vom BVB. Der Verein möchte einfach nicht, dass man seine Tickets anderweitig weiterverkauft und dann kann er dich in seinem Rahmen sanktionieren (Verwarnen, Mitgliedschaft aussetzen/kündigen, Hausverbot).


AGB-Bedingungen unterliegen der Kontrolle der Gerichte (wenn du klagst). Ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, aber die können bestimmte Bedingungen für "ungültig" erklären. Und ein Passus der Weiterverkauf grundsätzlich verbietet (also auch, wenn du verhindert bist), wird mit großer Sicherheit keinen Bestand haben.


Glaubst du ernsthaft, du könntest dagegen vorgehen, wenn dir deine Dauerkarte gekündigt wird. weil du Karte(n) bei ebay/ Kleinanzeigen verkaufst? Ich nicht.


Kommt halt drauf an was in der Kündigung steht. Wenn das so drin steht, hast du mMn gute Chancen - unter der Voraussetzung, dass du das nicht gewerblich machst. Warum auch nicht? Bosch verbietet dir auch nicht deinen Kühlschrank zu verkaufen selbst wenn der neu ist.

Du kannst verkaufen, was du willst und genauso wie du ohne Begründung kündigen kannst, kann das auch der BVB.

Außerdem ploppt das Thema doch regelmäßig auf. Muss halt jeder selber entscheiden, ob ihm ein paar Euro Gewinn wichtiger sind, als das.
Man kann die teureren Sitzplatzkarten in den Zweitmarkt stellen, wenn man für die jetzt erweiterten Bereiche keinen Abnehmer im Bekanntenkreis findet, ist der Verlust jetzt nicht existenzbedrohend.


Verlust ist Verlust, allein aus diesem Grund zieht der Hinweis vom BVB nicht. Außerdem können dort mW nicht alle Kategorien verkauft werden. Dass der BVB was gegen den Schwarzmarkt macht, ist ja vollkommen o.k.. Nur darfst du halt nicht die Falschen bekämpfen.

Klar,man stellt bei früher ehay seine Karte mit dem Startgebot 1,-€ rein und hat keinerlei Absicht, einen Gewinn zu erzielen, glaube ich nicht.

Das Prinzip Dauerkarte ist für Leute, die zu jedem Spiel gehen wollen. Da müsste sich der BVB gar nicht mit beschäftigen, wenn einer mal nicht kann, tut er aber mit dem Zweitmarkt.

Ich kenne mittlerweile ein paar Leute, die nur noch sporadisch da sind, ihre Dauerkarte aber natürlich behalten.
Dann sollte man sie einfach abgeben, damit die Warteliste kürzer wird.


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