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Abmahnung Ruhrkanzkei BVB Ticketverkauf (BVB)

odenwaelder09, Dienstag, 17.10.2023, 09:03 (vor 859 Tagen) @ domhol92

Guten Morgen,

ich habe wegen Verhinderung jeweils zwei Karten für ein BL und CL Spiel über Kleinanzeigen weiterverkauft.

Heute kam ein Schreiben von der Ruhrkanzlei mit der Aufforderung von einer Zahlung über 600 Euro. (Vertragsstrafe, Anwaltskosten und Unterlassungserklärung).

Hat hier jemand schon ein ähnliches Schreiben erhalten und könnte diejenige/derjenige mir einen Tipp geben, wie ich darauf reagieren sollte?

Moin, wie schon geschrieben, auf gar keinen Fall unterschreiben, aber darauf reagieren musst du, entweder über einen rechtlichem Beistand oder selbst... Ich glaube, ich würde erst einmal dem ganzen widersprechen.
Ich würde nämlich zu gerne wissen auf was sich solche Vorwürfe immer beziehen (ich kam selber nie in den "Genuss" solcher Schreiben, da ich meine Rest-Tickets im Bekanntenkreis gut loswerden kann), denn es ist völlig legal seine Tickets wieder zu verkaufen. Den "Schwarzmarkt" gibt es vor dem Gesetz so gar nicht. Tickets sind eine Sache, die nicht weiter reguliert sind (wie z.B. Waffen) und sofern man die Bedingungen des Privatverkaufs erfüllt, kann man sie ganz legal weiterverkaufen.
Das Verwenden von geschützten Marken, Logos, Stadionplan etc. ist verboten, und daran könnte sich die Kanzlei abarbeiten (Urheberrechtsverletzung). Aber da möchte ich gerne den entstandenen Schaden mal begründet sehen (der auch vor einem Gericht standhält), weil diese Bilder zwar den Verkauf eventuell fördern, aber nicht direkt mit dem Konsum (Tickets) gebunden sind, d.h. der Verkauf hätte sehr wahrscheinlich auch ohne die Bilder funktioniert (welche auch online für Jedermann frei zugänglich sind).
Worauf du aber verstoßen hast, sind gegen die AGBs vom BVB. Der Verein möchte einfach nicht, dass man seine Tickets anderweitig weiterverkauft und dann kann er dich in seinem Rahmen sanktionieren (Verwarnen, Mitgliedschaft aussetzen/kündigen, Hausverbot).


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