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Rummenigge: Dann vermarkten wir uns selber (Fußball allgemein)

markus, Samstag, 03.06.2023, 15:56 (vor 321 Tagen) @ stfn84
bearbeitet von markus, Samstag, 03.06.2023, 16:01

Ich habe gesagt, dass mir die Art und Form der Kritik missfällt.

Zudem, dass ich der Auffassung bin man müsse sich eben über die Alternativen klar werden, bevor man es grundsätzlich verteufelt.

Wenn ich die Wahl treffen muss, ob mir das Fallen von 50+1 lieber ist als der Investoreneinstieg bei der DFL, wüsste ich ziemlich schnell welche Kröte ich lieber schlucken würde. Man sieht ja an den DFL Zahlen, dass das Wasser sehr vielen (beliebten) Clubs bis zum Hals oder darüber hinaus steht. Aber gut, die Option des DFL Investors ist vom Tisch. Mal gucken was nun kommt, abseits all der Drohungen.

Sich über die Konsequenzen Gedanken machen ist natürlich richtig. Allerdings ist es problematisch, wenn man sich dabei rein auf Befürchtungen aus dem Bauch heraus beschränkt, ein paar Nebelkerzen wirft und dann vor lauter Angst zustimmt. Man sollte nicht aus übertriebener Sorge die falschen Rückschlüsse ziehen und erst einmal überlegen, ob an solchen Drohszenarien, die dann gerne aufgebaut werden, überhaupt etwas dran ist.

Eine Wahl zwischen 50+1 oder Investoreneinstieg gibt es nämlich faktisch nicht. Denn auch 50+1 lässt sich nicht so einfach abschaffen. 50+1 ist Gegenstand der DFB Satzung. Darin heißt es:

Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball Liga erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, der über eine eigene Fußballabteilung verfügt und der im Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals für eine Lizenz bewirbt, sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist . Der Verein („Mutterverein“) muss rechtlich unabhängig im Sinne des § 16c Nr . 2 . sein .

Der Mutterverein ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt („Kapitalge- sellschaft“), wenn er über 50% der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner ver- fügt . Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100% beherrschte Tochter die Stellung des Komple- mentärs haben . In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50%, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat wie ein an der Tochtergesellschaft mehr- heitlich beteiligter Gesellschafter . Dies setzt insbesondere voraus, dass dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis uneingeschränkt zusteht.

Auf den BVB trifft übrigens letzteres zu. Es sind mehr als 50% verkauft worden, aber man hält die Stellung des Komplementärs zu 100%. Dies aber nur am Rande.

Die Satzung des DFB kann nur von seinen Mitgliedern mit 2/3 Mehrheit geändert werden. Das halte ich für noch unwahrscheinlicher als eine 2/3 Mehrheit innerhalb der DFL, weil beim DFB auch Mitglieder aus den Amateurbereichen mit abstimmen.

Da kann ein Rummenigge noch so rumpoltern. Davon sollte man sich keine Angst einjagen lassen. Die Bayern sind bei den Abstimmungen immer nur ein kleiner Bruchteil des Gesamten.

Die einzig realistische Drohung wäre, aus dem Konstrukt DFL/DFB auszutreten. Nur das kann ein Verein für sich allein entscheiden. Aber auch das ist doch total unwahrscheinlich, weil es genügend Gleichgesinnte geben müsste, die einen eigenen Wettbewerb bilden müssten. Die Super League ist vom Tisch. Und selbst wenn sich die Bayern dahin verabschieden würden (beim BVB wohl eher unwahrscheinlich durchsetzbar), hätte das nicht nur Nachteile. Dann hättest du wieder eine spannende Bundesliga.


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