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Perverses Urteil (Fußball und Sport allgemein)

Ghombre, Freitag, 28.10.2022, 16:06 (vor 1186 Tagen) @ simie

Daher das "in obigem Fall", ich bin davon ausgegangen, dass wir hier immer noch über den Fall der Gruppenvergewaltigung redeten, da war das Opfer minderjährig.

Bei erwachsenen Opfern ist es in der Tat nicht als Regelfall vorgesehen. Hier steht man immer vor dem unauflöslichen Dilemma, dass man dem Opfer zumutet, vor dem mutmaßlichen Täter und ggf. auch dessen Entourage im Zuschauerraum auszusagen, wobei man mindestens die Vergangenheit erneut durchleben muss und darüber hinaus ggf. durch die Anwesenheit von Täter+Anhang Repressalien in der Zukunft fürchtet, sollte man aussagen. Handhabt man es anders, ist irgendwann das Verfahren möglicherweise derart zerclustert, dass man den Inbegriff der Hauptverhandlung nicht mehr erkennen kann. Dann hagelt es entweder Revisionen oder das Wesen des Strafprozesses muss komplett geändert werden.


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