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Finanzdelikte grundsätzlich (Fußball und Sport allgemein)

DanVanKes, Freitag, 28.10.2022, 01:19 (vor 1186 Tagen) @ schweizer666

...müssten strafrechtlich anders behandelt und verurteilt werden, so lange es einzig um Geld geht und vordergründig juristische Personen betroffen sind. Natürlich nicht so, dass man aus Lust und Laune Steuern hinterziehen kann oder Unternehmen betrügt, aber die sofortige Möglichkeit den Schaden wieder gutzumachen sollte massiven Einfluss auf die Strafe haben und grundsätzlich auch die Erhöhung der Freiheitsstrafen auf die eine Bewährung möglich ist (3 oder 4 Jahre, statt maximal 2) müsste in solchen Fällen gegeben sein.

Wer hat jetzt eigentlich etwas davon, dass noch zusätzlich Steuergelder für die Haftzeit draufgehen, obwohl es keine wirklich fühlbar Geschädigten gibt und eine direkte Wiedergutmachung erfolgen kann?

Hinzu kommt das hohe Alter und als Wiederholungstäter gilt er ja in dem Verfahren wohl auch nicht (Ersturteil 1994 (1 Jahr auf Bewährung) -> Dieses Urteil jetzt 22 Jahre später)

Strafe muss sein, aber die Relation stimmt für mich nicht, weil es einfach nur um Geld geht und die Allgemeinheit (Steuern) ist jetzt auch nicht greifbar.

Klar soll man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen und die laschen Urteile bei sexuellem Missbrauch und schweren Körperverletzungen vergleichen, aber Finanzdelikte, die man mit vollständiger Zahlung + Zuschlag wieder gutmachen kann, benötigen nicht noch einen JVA Zuschlag. Im Gegensatz zu physischen Taten mit Opfern die auch 10 Jahre später noch mit der Tat schwer zu kämpfen haben und traumatisiert sind.


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