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Aha, einfach jemanden rauswerfen, dem noch nichts nachgewiesen wurde! (BVB)

Chris aus Lünen, Mittwoch, 26.10.2022, 19:25 (vor 1401 Tagen) @ markus
bearbeitet von Chris aus Lünen, Mittwoch, 26.10.2022, 19:30

Auszug aus der Satzung

§ 9 (3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es:

a) nach schriftlicher Anmahnung und vorheriger Androhung des Ausschlusses mit der Beitrags- zahlung länger als sechs Monate im Rückstand ist; oder
b) vorsätzlich gegen die Vereinssatzung oder Beschlüsse der Vereinsorgane verstößt; oder
c) gröblich das Ansehen des Vereins schädigt; oder
d) die Vereinskameradschaft ernsthaft gefährdet; oder
e) eine mit § 2 Absatz (3) unvereinbare Gesinnung offenbart.

Das betroffene Mitglied ist in den Fällen b) bis e) vor der Beschlussfassung zu hören.

Wie gesagt, erst einmal muss Heiermann ein Fehlverhalten nachgewiesen werden. Aktuell steht da nur die Aussage von Spielerinnen, dass Heiermann davon wusste. Dieser betreitet übrigens heute in den Bezahl-RN das vorherige Wissen davon:

Im Gespräch mit dieser Redaktion erklärt der BVB-Abteilungsleiter, dass er keine Kenntnisse von konkreten Vorwürfen der Spielerinnen gehabt habe. „Das ist völliger Schwachsinn, dass ich so etwas sagen würde. Ich finde es unwürdig, dass so etwas mir unterstellt wird. Es ist erstunken und erlogen und eine absolute Frechheit. Wenn ein Mann eine Frau sexuell belästigt, dann ist das nicht in Ordnung. Sein Familienstand wäre mir da völlig egal. Eine sexuelle Belästigung innerhalb meines Teams hätte ich niemals geduldet. Das hätte auch konsequent zu einem Rauswurf geführt“, sagt BVB-Handballchef Heiermann.

Der BVB werde den Fall intern überprüfen und auch ein Schutzkonzept implementieren, damit so etwas nicht wieder vorkommen kann. Weiterhin hat er sich nicht zu einem vorzeitigen Ende seines Amtes vor 2024 geäußert.

Gruß

Chris


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