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Einspruch (BVB)

DomJay, Köln, Freitag, 21.10.2022, 11:48 (vor 1406 Tagen) @ Hatebreed

Nur eben nicht zu den besonders begehrten Begegnungen - das halte ich aber auch für legitim, denn die Mitglieder zahlen ihren Beitrag ja auch uA in der Erwartung, dadurch Vorteile im Ticketing zu haben.


Ich halte das nicht für legitim.
Die Mitglieder hatten/haben die Chance durch den alleinigen Zugriff auf den normalen Vorverkauf, sich eine Karte zu holen. Wenn sie diese Chance nicht wahrnehmen (wir reden von einer fünfstelligen Anzahl von Karten) brauchen sie nicht auch noch exklusiven Zutritt auf den Zweitmarkt. Das ist nicht in Ordnung, als Nicht-Mitglied überhaupt keine legale Möglichkeit zu haben, ein Spiel wie zum Beispiel gegen Stuttgart zu besuchen, dass sicherlich nicht ansatzweise zur Top-Kategorie gehört.
Ein großer Fehler.

Nicht ganz korrekt wie andere hier schon geschrieben haben. Man kann sich bewerben in Konkurrenz mit den anderen Mitgliedern.
Bekommst du den Zuschlag ist das ein Kauf.

Damit haben Mitglieder zunächst nur eine bessere Chance gehabt.


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