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Der wahre Grund, wieso es kein Tempolimit gibt (Politik)

Ulrich, Dienstag, 05.04.2022, 20:23 (vor 1366 Tagen) @ waltrock

Die fehlende Beschränkung auf 100 resultiert aus einer Ausnahme in Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 3 Geschwindigkeit:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Es muss also nur dieser Passus aus dem Gesetz gestrichen werden. Wenn man ganz genau ist auch noch die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) aufgehoben werden.

Da muss nix umgewidmet werden...

Danke!

Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Meinungsbildung ;-)


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