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Trotz Butscha-Massaker: Pro-Russischer Auto-Korso der Schande in Berlin (Politik)

Ulrich, Montag, 04.04.2022, 12:17 (vor 1368 Tagen) @ Sascha

Grundrechte gelten leider auch für Vollidioten


Wobei man da gerne die Frage stellen darf, wo hört das Grundrecht auf, und wo beginnt strafbares Verhalten? In diesem Fall z.B. die Billigung eines Angriffskriegs. Bei Corona-Leugnern werden mittlerweile ja auch KZ-Vergleiche, etc. strafrechtlich geahndet.


Ganz davon abgesehen, dass bislang einfach die rechtliche Grundlage fehlt, steckt man dann aber schon in einem moralischen Dilemma. Darf man dann den Eimarsch von Truppen z.B. in Afghanistan auch nicht billigen?

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann wohl unter bestimmten Rahmenbedingungen der § 140 StGB greifen. Zumindest hat man wohl in einigen Bundesländern diesen Ansatz gewählt.

Was Afghanistan angeht, so hat damals Al Quaida aus dem Land heraus mit Rückendeckung der Taliban-Regierung gegen die USA gerichtete Terroranschläge begangen. Schon vor dem 11. September gab es z.B. mehrere verheerende Bombenanschläge auf US-Botschaften in afrikanischen Staaten. Faktisch sind die USA aus diesem Land heraus wiederholt angegriffen worden.


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