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Rechtevergabe - Bundeskartellamt (Spieltage)

markus, Mittwoch, 16.02.2022, 09:12 (vor 1414 Tagen) @ Sascha

Es ist aber gar kein Wettbewerb entstanden, weil es für den Kunden keine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Anbietern gibt.

Ich kann bei der Bundesliga nicht entscheiden, ob ich die Spiele bei DAZN, oder bei Sky schaue, weil beide Spieltage exklsuiv unter sich aufgeteilt haben.

Das ist ungefähr so, als würde ich einem Monopolisten für Bratkartoffeln das Monopol auf dieses Gericht nehmen und dann ein Einzelmonopol für Kartoffeln, eins für Speck und eins für Zwiebeln verteilen.


Es ist eher so, dass du dir aussuchen kannst, ob du die Bratkartoffeln mit Speck und Zwiebeln nur Samstags essen darfst, oder alternativ Freitags und Sonntags. An allen drei Tagen ist auch okay, wenn du zwei mal zahlst.


Nein, denn ich kann trotz alledem nicht zwischen unterschiedlichen Anbietern unterscheiden.

Ich verstehe deine Argumentationsweise, aber das Kartellamt hat dann einfach das zu entmonopolisierende Produkt falsch definiert.


Wie kann man das lösen? Entweder wird man die Zentralvermarktung aufgeben müssen. Dann liegt die Sichtweise nicht mehr auf die Premiumprodukte Bundesliga und Champions League, sondern könnte dann nach Vereinen und bestimmten Spielpaarungen differenzieren. Statt Bundesliga würde ich dann z.B. die Spiele des BVB abonnieren.

Oder man müsste zur Vorgabe machen, dass alle Spiele bei zwei Anbietern parallel laufen, oder dass zumindest bei einem Anbieter sämtliche Spiele laufen müssen. Aber kann das Kartellamt so weit gehen, wo doch Exclusivrechte von Medien eigentlich völlig normal sind, erst recht im Bereich Pay TV? Entsteht dann überhaupt mehr Wettbewerb? Wer würde denn noch DAZN abonnieren, wenn eh alle Spiele bei Sky laufen? DAZN wäre schnell tot und dann hätte man wieder nur einen Anbieter. Die einzige Möglichkeit wäre, dass alle Spiele parallel bei zwei Anbietern laufen müssen. Dann ist aber gar nichts mehr exclusiv. Das widerspricht doch komplett der Logik des Pay TVs. Es sind gerade exclusive Inhalte, mit denen man versucht, Kunden zu zahlende Abonnenten zu machen.


Warum widerspricht es der Logik? Es gibt haufenweise Filme und Serien, die man bei Sky und auf Netflix findet.

Bei älteren Serien ja. Neuheiten laufen immer irgendwo exclusiv.


Die Sender müssten dann eben über den Preis und die Qualität überzeugen. DAZN beispielsweise hat noch andere Ligen und viele andere Sportarten im Programm. Sky dagegen kann mit allgemeiner Unterhaltung punkten. Dazu gehört dann natürlich auch Bildqualität und -stabilität. Und die Qualität der Berichterstattung drumherum.

Das wäre aus Verbrauchersicht sicherlich ideal. Aber die Rechteinhaber werden auf ihre eigenen Rechte pochen. Kann das Kartellamt so tiefgreifende Vorgaben machen? Da habe ich halt Zweifel. Wenn ja, dann dürfte das ganz erheblichen Einfluss auf zukünftige Erlöse haben, weil ja ein Risikofaktor für die Anbieter hinzukommt.


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