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Rechtevergabe - Bundeskartellamt (Spieltage)

Nietzsche, Mittwoch, 16.02.2022, 08:23 (vor 1414 Tagen) @ Sascha

Ich verstehe deine Argumentationsweise, aber das Kartellamt hat dann einfach das zu entmonopolisierende Produkt falsch definiert.

Genau so! Niemand von uns schaut Hoffenheim gegen Wolfsburg, weil es etwas billiger ist, statt unser Spiel zu schauen. Ja, beides sind Fußballübertragungen, aber es sind für den Konsumenten völlig unterschiedliche Produkte.


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