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Rechtevergabe - Bundeskartellamt (Spieltage)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 16.02.2022, 08:18 (vor 1414 Tagen) @ markus

Es ist aber gar kein Wettbewerb entstanden, weil es für den Kunden keine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Anbietern gibt.

Ich kann bei der Bundesliga nicht entscheiden, ob ich die Spiele bei DAZN, oder bei Sky schaue, weil beide Spieltage exklsuiv unter sich aufgeteilt haben.

Das ist ungefähr so, als würde ich einem Monopolisten für Bratkartoffeln das Monopol auf dieses Gericht nehmen und dann ein Einzelmonopol für Kartoffeln, eins für Speck und eins für Zwiebeln verteilen.


Es ist eher so, dass du dir aussuchen kannst, ob du die Bratkartoffeln mit Speck und Zwiebeln nur Samstags essen darfst, oder alternativ Freitags und Sonntags. An allen drei Tagen ist auch okay, wenn du zwei mal zahlst.

Nein, denn ich kann trotz alledem nicht zwischen unterschiedlichen Anbietern unterscheiden.

Ich verstehe deine Argumentationsweise, aber das Kartellamt hat dann einfach das zu entmonopolisierende Produkt falsch definiert.


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