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Zeit: Neue Regierung, alte Methode (Corona)

DomJay, Köln, Sonntag, 09.01.2022, 16:48 (vor 1442 Tagen) @ Rupo

Nein, weil das Thema nach der Gewissensentscheidung entschieden wird. Wenn die Regierung das Gesetz einbringen würde, wäre man in der Falle Fraktionszwang.

selbes Vorgehen wie bei *Ehe für alle*
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-ehe-fuer-alle-513682

oder *Sterbehilfe*
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/sterbehilfe-529962

Abgeordnete, Fraktionsübergreifend treiben das Thema an, mit unterschiedlichen Zielen...

Das entbindet die Legislative dennoch nicht von der Pflicht einen Gesetzesentwurf vorzulegen, denn dafür ist man halt nun mal gewählt.

Und Gewissensentscheidungen macht man nur, wenn man nicht in der Lage ist eine Abstimmung zu gewinnen, denn die Vertreter sind frei in ihrem Abstimmungs-Verhalten.


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