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OT: Neues zu Xavier Naidoo (Corona)

Zoon, Mittwoch, 22.12.2021, 11:34 (vor 1462 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Zoon, Mittwoch, 22.12.2021, 11:38

Ist es auch nicht. Gerichte sind gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an "Recht und Gesetz gebunden".


Für Xavier Naidoo gilt, wie für jeden anderen auch, dass man seine Aussagen/Liedtexte kritisieren können muss. Wer in der Öffentlichkeit des Schwert ergreift, muss damit rechnen, dass jemand die Klinge kreuzt. Das ist dann der Meinungskampf, der für unsere Demokratie von grundsätzlicher Bedeutung ist.


Das abstruse an den jetzt kassierten Urteilen war ja, dass man nicht einfach aus der hohlen Hand behauptet hatte, Xavier Naidoo sei ein Antisemit. Statt dessen hat man sich auf belegbare Aussagen von ihm gestützt. Dass er diese Aussagen trotzdem vor Gericht verbieten lassen konnte, hat damals durchaus starkes Befremden ausgelöst. Gut, dass das Bundesverfassungsgericht hier korrigierend eingegriffen hat.

Da lief so einiges schief und das OLG Nürnberg hat das mit der Prangerwirkung gehörig missverstanden. Wer sich auf eine Bühne stellt und dort gegen andere austeilt und hierfür kritisiert wird, steht doch nicht am Pranger.


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