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OT: Neues zu Xavier Naidoo (Corona)

Nietzsche, Mittwoch, 22.12.2021, 11:13 (vor 1462 Tagen) @ Ulrich

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-108.html

Endlich darf man es aussprechen: Wasser ist nass.

So wie ich das lese (nur drüber gelesen), bedeutet das nicht, dass man ihn jetzt beliebig Antisemit nennen darf. Und es wurde auch nicht gerichtlich festgestellt, ob er einer ist. Es ist lediglich der Klägerin gestattet, ihre Äußerung im gegebenen Rahmen beizubehalten. Ein großer Unterschied.

Aus dem Urteil:
"Die Äußerung der Beschwerdeführerin ist entgegen dem Berufungsgericht nicht dahingehend zu verstehen, der Kläger des Ausgangsverfahrens sei eine Person, die die personale Würde von Menschen jüdischer Abstammung durch nationalsozialistisch fundiertes Gedankengut grob verletze und möglicherweise in diesem Sinn sogar handlungsbereit sei. Diese Sinndeutung ist fernliegend."

Man sollte also vorsichtig sein, denn es ging nur um diesen speziellen Fall.

Das sollte jetzt keine Verteidigung dieses Typen sein. Nach meiner Meinung hat der voll einen an der Waffel und ist mir darüber hinaus schon immer extrem unsympathisch gewesen. Seine Texte waren auch schon immer zum Weglaufen.


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