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OT: Neues zu Xavier Naidoo (Corona)

Ulrich, Mittwoch, 22.12.2021, 11:26 (vor 1462 Tagen) @ Nietzsche

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-108.html

Endlich darf man es aussprechen: Wasser ist nass.


So wie ich das lese (nur drüber gelesen), bedeutet das nicht, dass man ihn jetzt beliebig Antisemit nennen darf. Und es wurde auch nicht gerichtlich festgestellt, ob er einer ist. Es ist lediglich der Klägerin gestattet, ihre Äußerung im gegebenen Rahmen beizubehalten. Ein großer Unterschied.

Aus dem Urteil:
"Die Äußerung der Beschwerdeführerin ist entgegen dem Berufungsgericht nicht dahingehend zu verstehen, der Kläger des Ausgangsverfahrens sei eine Person, die die personale Würde von Menschen jüdischer Abstammung durch nationalsozialistisch fundiertes Gedankengut grob verletze und möglicherweise in diesem Sinn sogar handlungsbereit sei. Diese Sinndeutung ist fernliegend."

Antisemiten gibt es keineswegs nur unter Nazis. Das wäre eh eine unzulässige Verengung des Begriffs. Xavier Naidoo hat sich in konkret benannten Aussagen antisemitisch geäußert. Und wer so etwas tut, darf auf Grund dieser Äußerungen Antisemit genannt werden.


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