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Exit Plan fehlt komplett (Corona)

Zoon, Montag, 20.12.2021, 21:35 (vor 1734 Tagen) @ BukausmTal

B) hätte meinen Segen, ist aber juristisch kaum durchsetzbar.

Juristisch ist das eher kein Problem. Lies mal § 52 SGB V! Den könnte man ohne weiteres um einen Absatz 3 erweitern, der regelt, dass sich Impfmuffel an ihren Krankenbehandlungskosten angemessen beteiligen müssen.

Rechtsethisch wäre das auch gut begründbar. Das der Krankenversicherung zugrunde liegende Solidaritätsprinzip ist keine Einbahnstrasse. In vielen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte mit Nachteilen rechnen, wenn sie sich versicherungswidrig verhalten. Es kann eigentlich nicht sein, dass die Versichertengemeinschaft die Covid-19-Krankenhausbehandlungskosten von im Schnitt 30.000 € und dannach auch noch die Reha finanzieren darf, nur weil der Versicherte die ihm risikolos mögliche Impfung zum Preis von 16 € pro Impfdose verweigert hat. Wer diese Art von Selbstverwirklichung meint in Anspruch nehmen zu müssen, sollte sich das auch leisten können.

Zu einer solchen Massnahme fehlt momentan der politische Wille. Man will eigentlich das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung nicht derart einschränken. Es soll sich jeder Versicherte vertrauensvoll an einen Arzt wenden können, ohne befürchten zu müssen, von den Behandlungskosten erschlagen zu werden. Auch wer einen Fehler macht, soll sich möglichst frühzeitig behandeln lassen.


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