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3G ist schon abgeschafft (BVB)

markus, Samstag, 09.10.2021, 18:19 (vor 1851 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von markus, Samstag, 09.10.2021, 18:26

Ja, und 2G ist mMn juristisch angreifbar.


Ist es mMn nicht. Aber selbst wenn, bis zum Urteil kann man es umsetzen. Davon ab kann der BVB auch 1G verlangen, wenn ihm danach ist. Die Bedingungen wen der BVB bei sich im Stadion duldet oder nicht obliegt allein ihm. Er könnte sogar den Verkauf beschränken auf männliche Rothaarige mit blauen Augen, die nicht größer als 160cm und beschnitten sind und am 31.10.1953 geboren wurden. Macht wirtschaftlich keinen Sinn, schon klar, aber er dürfte es.


Nein, das darf er nicht. AGG.

Das AGG ist eher im Arbeitsrecht relevant und gilt für Arbeitgeber und Beschäftigte, bzw. soll Beschäftigte schützen (siehe §6 AGG, persönlicher Anwendungsbereich). Hier geht es nicht um ein Beschäftigungsverhältnis, sondern um den Besuch einer Veranstaltung. Da ist eher Art 3 Abs. 3 GG einschlägig und natürlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da hier das Hausrecht und das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben miteinander kollidieren. Sprich: Jemanden ausschließen geht nur, wenn ein legitimes Ziel vorliegt und der Ausschluss geeignet, erforderlich und angemessen ist.


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