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3G ist schon abgeschafft (BVB)

pactum Trotmundense, Syburg, Freitag, 08.10.2021, 17:55 (vor 1852 Tagen) @ markus

Wenn es dafür sachliche Gründe gibt, geht das. Wenn es reine Willkür ist, eher nicht.

Also wenn ich z.B. ein Theaterstück vor einer Menge von, sagen wir 20 Leuten, aufführen will, darf ich nicht nach meinem Gutdünken entscheiden an wen ich die Karten verkaufe?


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