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3G ist schon abgeschafft (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Freitag, 08.10.2021, 18:19 (vor 1852 Tagen) @ pactum Trotmundense

Wenn es dafür sachliche Gründe gibt, geht das. Wenn es reine Willkür ist, eher nicht.


Also wenn ich z.B. ein Theaterstück vor einer Menge von, sagen wir 20 Leuten, aufführen will, darf ich nicht nach meinem Gutdünken entscheiden an wen ich die Karten verkaufe?

Doch, natürlich. Aber durch das AGG könntest du ein Problem bekommen, wenn du einen Schwulen, einen PoC oder so ablehnst. Familien mit Kindern sind aber kein Problem.


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