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3G ist schon abgeschafft (BVB)

markus, Freitag, 08.10.2021, 23:09 (vor 1853 Tagen) @ MarcBVB
bearbeitet von markus, Freitag, 08.10.2021, 23:14

Wenn es dafür sachliche Gründe gibt, geht das. Wenn es reine Willkür ist, eher nicht.


Also wenn ich z.B. ein Theaterstück vor einer Menge von, sagen wir 20 Leuten, aufführen will, darf ich nicht nach meinem Gutdünken entscheiden an wen ich die Karten verkaufe?


Doch, natürlich. Aber durch das AGG könntest du ein Problem bekommen, wenn du einen Schwulen, einen PoC oder so ablehnst. Familien mit Kindern sind aber kein Problem.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Auschlüssen aus Stadien bereits befasst. Ich habe es überflogen. Es gibt zwar ein Hausrecht. Es gibt aber auch das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben. Hier sind wir wieder in der Abwägung zweier Grundrechte, die miteinander kollidieren. Es müssen sachliche Gründe vorliegen, um jemanden wirklich aus einem Stadion ausschließen zu dürfen. Es müssen zwar keine Straftaten vorliegen, aber es muss eine durch Tatsachen begründete Besorgnis bestehen, dass z.B. von der betroffenen Person zukünftig entsprechende Störungen verursacht werden. Zudem muss die Person angehört werden. Nur dann kann der Veranstalter sagen: Du kommst hier nicht (mehr) rein.

Ein Ausschluss, weil jemand die 3G oder 2G Regel nicht erfüllt, dürfte auch ein sachlicher Grund sein.

Wer Zeit und Lust hat. Hier steht das alles.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/rs20180411_1bvr308009.html


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