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Der Aktionär: Interview mit Thomas Tress (BVB)

Fred789, Ort, Dienstag, 09.03.2021, 17:06 (vor 1144 Tagen) @ Schnippelbohne

Für die separate Bewirtschaftung einzelner Bereiche braucht man aber nicht jedes Mal eine eigene Gesellschaft. Das kann man auch mit voneinander getrennten Abteilungen innerhalb derselben Gesellschaft steuern. Man wäre damit auch flexibler, wenn man die Zuordnung mal ändert. Und die Abschirmung des Insolvenzrisikos gilt zumindest innerhalb der Organschaft nicht, wenn ich das richtig sehe.
Mich wundert diese Struktur halt, weil bei meinem Arbeitgeber seit Jahren das Motto ist, so wenig Tochtergesellschaften wie möglich zu schaffen, um die Kosten und Pöstchen im Griff zu behalten. Für 1/2 Mrd Umsatz gäbe es dort nie und nimmer 6 verschiedene Gesellschaften.
Aber gut, mag hier anders sein, weil kein übergeordneter Konzern existiert.
Werde die Frage auf der nächsten HV mal stellen ;-)

Denke mal es wird steuerrechtliche Gründe sowie Haftungsgründe haben; außerdem kannst du so leichter Beteiligungen und Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen


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