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Christoph Metzelder: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage (Fußball und Sport allgemein)

Zoon, Sonntag, 06.09.2020, 09:33 (vor 1955 Tagen) @ simie

Ansonsten verstehe ich die Diskussion nicht. Wenn bei einer solchen Anklage eine Anzahl erwähnt wird, kann man schon davon ausgehen, dass sich Bilder, Videos oder Texte gemeint sind. Und eben keine Chatverläufe. Screenshots oder Abschriften dieser können natürlich auch als Beweise verwendet werden, dürften aber kaum in einer solchen Aufzählung mitgezählt werden.

Die Diskussion dreht sich im Ausgangspunkt darum, dass man sich die Spekulation über die 297 Dateien bis zur Hauptverhandlung sparen sollte und bis dahin auch nicht so tun sollte, als ob man wüsste, um was es sich bei den 300 Bildern handeln würde.


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