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Christoph Metzelder: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage (Fußball und Sport allgemein)

Zoon, Sonntag, 06.09.2020, 00:09 (vor 1956 Tagen) @ Taifun

Du willst einen Chatverlauf als Datei mit Kinder- und Jugendpornographischen Inhalt darstellen? Eine Kurzgeschichte oder was? Oder denkst darüber nach, dass die im Chat über die Beschaffung schreiben?

WOLLEN tue ich eigentlich nur, dass Du aufhörst Dich so aufzublasen und einräumst etwas geschrieben zu haben (297 Bilder), was sich so eigentlich gar nicht aus der Pressemitteilung des Amtsgerichts ergibt, weil dort von 297 Dateien geschrieben wird und nicht von 297 Bilder. Ist das so schwer?

Was die Chatverläufe angeht, ist das meine Spekulation. Im Gegensatz zu Dir bezeichne ich meine Spekulation als solche und tue ich nicht so, als ob unter "Dateien" zwingend Bilder zu verstehen seien, zumal das Amtsgericht in seiner Pressemitteilung zwischen Dateien und Bilder zu unterscheiden weiß. Das könnte etwas zu bedeuten haben.

Wenn Chatverläufe abgespeichert werden, handelt es sich um eine Datei. Auch Texte können einen pornographischen Inhalt haben, deshalb schreibt der Gesetzgeber in §§ 184 ff. StGB wohl von pornographischen "Schriften".


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