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Christoph Metzelder: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage (Fußball und Sport allgemein)

Zoon, Sonntag, 06.09.2020, 00:39 (vor 1956 Tagen) @ AgentScully
bearbeitet von Zoon, Sonntag, 06.09.2020, 00:49

Ok. Das stimmt. Aber eigentlich geht es ja um die 297 Dateien, die unter dem 03.09.2019 gefunden wurden. Und in dem Absatz zu diesen 297 Dateien steht nichts von Bilder und Videos, obwohl man sich in den Absätzen zuvor große Mühe gegeben hat, die genaue Zahl von Bilder und Videos anzugeben.

"Unter dem 03.09.2019 soll der Angeschuldigte auf seinem Mobiltelefon 297 Dateien mit kinder-und jugendpornographischem Inhalt besessen haben".


Wenn er sie verschickt hat, kann man wohl auch davon ausgehen, dass er sie besessen hat.

Das trifft zwar zu, ändert aber nichts daran, dass es sich bei diesen 297 Dateien (abzl. 16 Bilddateien und 2 Videodateien) nicht zwingend um Bilder und Videos handeln muss. Um was es sich dabei genau handelt, wird man in der Hauptverhandlung erfahren (wenn die Anklage zugelassen wird). Aber jetzt schon von 297 Bilder oder Videos zu schreiben, ist halt einfach nur Spekulatius und dass sollte man in der Lage sein auch einzuräumen.


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