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VfB Stuttgart beantragt Staatshilfe (Fußball allgemein)

markus, Samstag, 18.07.2020, 11:50 (vor 1379 Tagen) @ Talentförderer

Leider doch. Wir sind in Deutschland. Und auch geschenkte Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, nach Prüfung. Die Kritierien sind schwierig. Nachdem sich auch in Dortmund immer mehr Gastronomen darüber aufregen scheint dass allerdings erstmal gestoppt worden zu sein.

https://www.google.de/amp/s/www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-soforthilfe-hinweise-100.amp

Zitat:

„Viele Unternehmer haben bislang damit gerechnet, dass sie Personalkosten, Fixkosten wie die Miete und 2.000 Euro zum Leben von der Soforthilfe bezahlen können. Doch als Ausgaben berücksichtigt werden nur laufende Betriebskosten. Der Grund: Für das Personal kann Kurzarbeitergeld und für den eigenen Lebensunterhalt Arbeitslosengeld beantragt werden. Vor allem um die Personalkosten gibt es Streit. Denn auch bei Kurzarbeit laufen die Kosten zumindest teilweise weiter.“

Klingt für mich nachvollziehbar. Wäre nur doof, wenn das vorher anders kommuniziert worden ist und Unternehmer damit rechnen durften, dass Dinge wie Arbeitslosengeld und Kurzarbeit mit inkludiert sind. Welche Kosten laufen bei Kurzarbeit trotzdem an?


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