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VfB Stuttgart beantragt Staatshilfe (Fußball allgemein)

Ced, Freitag, 17.07.2020, 18:53 (vor 1380 Tagen) @ markus
bearbeitet von Ced, Freitag, 17.07.2020, 18:56

In einigen Fällen wird es wohl so sein, dass die Corona Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden muss. Allerdings werden sich alle Empfänger bis Ende September (Stand jetzt) melden müssen und genau angeben wofür sie das Geld genutzt haben. Das Rückmeldesystem wurde zurzeit unterbrochen, da einige kritische Punkte wie z.B Lohnkosten, die nicht über KUG abgedeckt wurden, abgeklärt werden.
Überschissiges Geld muss dann bis Ende des Jahres zurückgezahlt werden, damit es keine Überkompensation gibt.

Das wird bei der Überbrückungshilfe (Juni-August) genau so sein, wenn die Umsatzeinbrüche zu niedrig geschätzt oder die Fixkosten zu hoch angesetzt wurden.


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