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Ließe sich die Insolvenz der Vereine auch ohne Geisterspiele vermeiden? (Fußball und Sport allgemein)

markus, Samstag, 02.05.2020, 20:08 (vor 2071 Tagen) @ Chappi1991

Ihr schreibt aber alle, wirklich alle etwas davon, die Stelle neu zu besetzen. Es ging aber um die Frage, um es möglich wäre, einen Spieler betriebsbedingt zu kündigen oder nicht. Dass das dann Folgewirkungen hat ist doch klar. Aber niemand hat hier bisher eine Einschätzung gegeben, ob man den Kader verkleinern könnte oder nicht. Aus meiner Sicht scheint das durchaus möglich. Liegt wohl in einem Bereich, der juristisch geklärt werden müsste.

Für eine betriebsbedingte Kündigung muss der Beschäftigungsbedarf dauerhaft wegfallen. Wenn die DFL beschließt, dass die Saison abgebrochen wird, dürfte das z.B. nicht ausreichend sein, da der Bedarf nur vorübergehend ausfallen würde.
Wenn die DFL aber z.B. beschließt, dass zukünftig nur noch Hinrunden stattfinden und dauerhaft die Hälfte der Spiele wegfallen, dann können betriebsbedingte Kündigungen möglicherweise zulässig sein und die Hälfte der Spieler betriebsbedingt gekündigt werden.

Ein großes Problem dabei: Als Arbeitgeber darfst du nicht einfach nach eigenem Ermessen die zu kündigenden Spieler aussuchen. Es muss eine Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 KSchG durchgeführt werden nach den Kriterien Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Kinder und Schwerbehinderung. Üblich ist z.B. folgendes Punktesystem:

- Lebensalter 1 Punkt je Jahr
- Betriebszugehörigkeit 1 Punkt je Jahr
- je Kind 4-5 Punkte
- Schwerbehinderung 4-5 Punkte

Es würden dann die älteren Spieler mit längerer Betriebszugehörigkeit beschäftigt bleiben und Sancho und Haaland müssten gekündigt werden.

Dies alles ohne Gewähr, da m.E. unklar ist, ob es sich bei Profisportlern überhaupt um Arbeitnehmer im Sinne des KSchG handelt. Zudem ist hier zurecht darauf hingewiesen worden, dass befristete Arbeitsverträge oft gar nicht ordentlich kündbar sind (siehe § 15 Abs. 3 TzBfG). Insofern: Alles rein theoretisch, da vieles unklar ist.


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