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Ließe sich die Insolvenz der Vereine auch ohne Geisterspiele vermeiden? (Fußball und Sport allgemein)

markus, Samstag, 02.05.2020, 15:41 (vor 2072 Tagen) @ horstenberg

Vielleicht sind hier Arbeitsrechtler unter uns für ein Szenario ohne Geisterspiele: Was wäre, wenn ein Bundesliga-Verein seinen Profikader insgesamt auf Kurzarbeitergeld setzt. Geht das? Müsste das nicht eine immense Kostenersparnis bedeuten, d.h. der größte Kostenblock fällt fast komplett weg?

Ich bin zwar kein Jurist, habe aber diverse Seminare zum Arbeitsrecht hinter mir. In Kurzform:

Grundsätzlich sind arbeitsvertraglich vereinbarte Bedingungen beiderseitig einzuhalten. Ein Arbeitgeber kann nicht einfach einseitig den Arbeitsvertrag ändern und die Arbeitszeit oder die Vergütung reduzieren. Hierzu bedarf es einer einvernehmlichen Regelung in Form einer Vertragsänderung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, oder aber einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (Mitbestimmungsrecht bei der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit, § 87 Abs. 1 Nr 3 BetrVG).

Kann ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung nicht, oder nicht vollständig annehmen, ist das zunächst sein Pech (unternehmerisches Risiko). Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleistung nur anbieten. Der Arbeitgeber muss weiterhin die vereinbarte Vergütung zahlen. Möglicherweise liegen Kündigungsgründe vor (dazu siehe den nächsten Absatz).

Oder was wäre, wenn ein Buli-Verein die Verträge mit den Spielern aus wichtigem Grund alle kündigt wegen Corona? Wäre das möglich?

Das wären außerordentliche Kündigungen (§ 626 BGB), die nur dann zulässig sind, wenn keine milderen Mittel vorhanden sind. Möglicherweise wären ordentliche Beendigungskündigungen oder Änderungskündigungen ein solches milderes Mittel. Hierzu müssen allerdings Kündigungsgrunde nach § 1 KSchG vorliegen. Zur Änderungskündigung siehe § 2 KschG.

Änderungskündigungen, die die bisherige Vergütung absenken, sind nur dann wirksam, wenn ein umfassender Sanierungsplan vorliegt und alle gegenüber der Änderungskündigung milderen Mittel ausgeschöpft sind. Kann nur durch Absenkung der Personalkosten eine Betriebsstilllegung oder eine Reduzierung der Belegschaft vermieden werden und sind keine anderen Kosteneinsparungen möglichen, dann sind entsprechende Änderungskündigungen zulässig (BAG 23.06.2005 – 2 AZR 642/04).

Außerdem: Was passiert dann mit den Buchwerten und den Abschreibungen? Das Ganze dürfte in der Bilanz massive Auswirkungen haben.

Problem wäre dann natürlich, dass die Spieler sich alle sofort neue Vereine suchen könnten. Ein Verein wie der BvB stünde dann also plötzlich ohne Profikader da, wenn Haaland, Reus & Co. wo anders hingehen. In der Bundesliga würden wir dann mit unserer Regionalliga-Truppe antreten müssen. Das wäre zwar nicht toll, aber sicher besser als die Insolvenz?

Wenn der Spielbetrieb weitergeht, dürfte es schwierig werden, überhaupt Kündigungsgründe zu finden. Denn dann ist die Arbeit offensichtlich weiterhin da. Teure Leute einfach durch billigere zu ersetzen, das geht nicht.

Mit Insolvenzrecht kenne ich mich nicht aus. Es dürfte aber so sein, dass die ausgegliederte Profiabteilung insolvent gehen kann und der Verein bestehen bleibt.


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