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Wenn der BVB es so beim Verkauf angegeben hätte,... (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Donnerstag, 16.04.2020, 18:47 (vor 2347 Tagen) @ julianbvb

...man könnte halt sagen:

-der "echte" Wert der Dauerkarte ist 15xTageskarte + 2xTageskarte mit Topzuschlag.

- der "gezahlte" Wert ist niedriger, ergo hat der Dauerkartenkunde zB 18 % Rabatt bekommen

Zurückzahlen würde man dann (4xTageskarte plus 1x Tageskarte mit Topzuschlag) x 0,82 (wegen 0,18 Dauerkartenrabatt)

Nur so als Rechnung. Würde ich jetzt aber auch nicht so erwarten.

Rechtlich könnte man vielleicht argumentieren, dass der Dauerkartenkunde nicht nur Rabatt auf Tageskarten bekommt, sondern auch noch situativ den Topspielzuschlag erlassen.

...müsste er so verfahren. Hat er aber nicht! Er hat für 17 Spiele einen bestimmten Preis verlangt. Also kann er nur den Preis zurückzahlen, den er erhalten hat. Der BVB kann auch in der Bilanz nicht einfach ein Topzuschlag als Rücklage behalten, nur weil die Spiele gegen Bayern und GE am Ende der Saison sind.

:-)

Gruß

CHS


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