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Kopfschüttelnd (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Donnerstag, 16.04.2020, 18:32 (vor 2347 Tagen) @ horstenberg

Welche "normalen Gesetze"? Ich nehme einmal an, bei der Rückerstattungspflicht kommen die §§ 346 ff. BGB zur Anwendung. Danach ist "Wertersatz" zu leisten. Hat ein Ticket BvB-Bayern wirklich den gleichen Wert wie ein Ticket BVB-SC Freiburg? Diese Frage stellt sich umso mehr, weil der BvB dies ja auch explizit anders sieht (was sich durch Top-Zuschläge zeigt).

Du kannst aber nicht etwas zurückerhalten, was du nicht gezahlt hast. Du hast bei einer Dauerkarte einen bestimmten Preis gezahlt für 17 Spiele, dabei ist es egal, ob es sich dabei um ein Spiel gegen FC Weltmannschaft handelt oder SG Kreisklasse. Eine Wandlung kann nur zu dem Preis erfolgen, den du bezahlt hast (habe ich und diverse andere hier schon erwähnt), nämlich 1/17 pro Spiel.

Deine Ansicht, eine unterschiedliche Bewertung der Spiele sei juristisch nicht zulässig, ist jedenfalls keinesfalls vertretbar. Ob meine Ansicht zwingend ist, kann ich aber auch nicht sicher sagen.

Dann klag doch gegen den bösen BVB. Meine Güte, man kann es manchen auch nicht recht machen. Erst beschweren sie sich, dass sie das Geld nicht zurück bekommen und nun ist es ihnen zu wenig.

CHS


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