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Bewertung der Dauerkarten (BVB)

horstenberg, Block 62, Donnerstag, 16.04.2020, 18:16 (vor 2346 Tagen) @ Blarry

Juristisch habe ich das noch nicht geprüft.


Mach mal. Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe. Nix für.

Gerichtsstand dürfte wohl eher das Amtsgericht am Wohnsitz des Klägers (da meist Verbraucher) oder in Dortmund sein. Auch eine Berufung ist nur zulässig, wenn ein bestimmter Streitwert überschritten wird.


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