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Schickeria Bayern soll Fanclubstatus entzogen werden (Spieltage)

Sven, Witten, Samstag, 29.02.2020, 22:26 (vor 2125 Tagen) @ HoschUn

PS: Was war Hopps Mutter eigentlich von Beruf? Kann er zweifelsfrei nachweisen, dass sie sich nicht doch etwas im horizontalen Gewerbe dazuverdient hat?


Das wird in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen.

Beispiel: Wenn du einen geistig behinderten Menschen mit einer weit unterdurchschnittlichen Intelligenz in einem Wutanfall als Idioten bezeichnest, dann ist das trotzdem eine Beleidigung und keine Tatsachenbehauptung über die medizinische Idiotie des Betroffenen. Man kann nicht einfach ein Werturteil abgeben und sich im Nachhinein mit einer Tatsachenbehauptung rausreden. Das Wort Hurensohn ist im deutschen Sprachgebrauch fast ausschließlich immer abwertend gemeint und offensichtlich auch in diesem Zusammenhang so intendiert. Die Diskussion was Hopps Mutter nun wirklich in ihrem Leben war, ist in diesem Kontext nicht relevant.

Entscheidend ist der Aussagegehalt der Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs, also wie die Äußerung von einem unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger verstanden werden würde. Daraus ergibt sich imho auch, dass die eigentlich gemeinte politische Kritik am Verstoß gegen 50+1 hier nicht ausreicht für eine Straffreiheit. Denn für den Durschnittsdeutschen, der diese Beleidigung im Fernsehen mitbekommt, der wird nicht in der Lage sein diese Nuance zu erkennen.

Das ist ja ärgerlich. Kann man denn nicht dahingehend die Gesetze ändern, dass bestimmte Menschen oder Randgruppen öffentlicht verunglimpft werden dürfen, wenn man irgendwelche Vorbehalte gegen sie hat, vorausgesetzt sie haben keinen Migrationshintergrund (Rassimus) und es ist nicht gegen Frauen gerichtet (Sexismus). Da auf Hopp beides nicht zutrifft, wäre er doch das perfekte Opfer, wenn man die Gesetze ändern würde. Vielleicht könnte man ihm auch noch einen Stern an die Brust heften, so dass auch wirklich alle auf der Straße erkennen, dass man diesen Menschen straffrei beleidigen und bedrohen darf? Dann müsste hier auch nicht länger überlegt werden, wie man diesen Menschen straffrei weiter öffentlich beleidigen kann?


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