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Kölner will 400.000 Euro – oder dem BVB die Hymne verbieten (BVB)

uwelito, Wambel/ Westpfalz/ Waldhof, Freitag, 22.11.2019, 09:13 (vor 1607 Tagen) @ Venceremos

Man muss eindeutig differenzieren zwischen Wehrhahn, der jetzt konkrete finanzielle Ansprüche geltend machen will und unverblümt sein Frustmotiv darlegt: "Hätte ich gewusst, dass der Song so populär wird, hätte ich natürlich anders gehandelt, hätte den Titel womöglich selbst vermarktet“, sagt er.
Vielleicht sollte er sich bei Suge Knight ein paar Ratschläge holen, wie man sowas außergerichtlich regelt.

Nachvollziehbare und berechtigte Argumente hat in meinen Augen nur Hömig, der das Lied getextet, komponiert und verlegt hat. Und der geht, wie das in der Musikindustrie meistens zu beobachten ist, als Künstler mit der Situation differenziert um und zudem leer aus, während es dem Label-Chef, der überhaupt keinen künstlerischen Beitrag geleistet hat, nur um Geld geht. Die Geschichte ist ein Beispiel dafür, was in der Musikindustrie grundsätzlich falsch läuft.


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