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EU verabschiedet Urheberrechts-Reform (Sonstiges)

Freyr, Mittwoch, 27.03.2019, 02:43 (vor 1856 Tagen) @ Kulibi77
bearbeitet von Freyr, Mittwoch, 27.03.2019, 03:01

Die Plattformen sollen eben zukünftig bis zum Nachweis haften und eigentlich ist doch genau das Gegenteil des gesunden Menschenverstands.

Wenn ein simples Landschaftsbild, eins von Millionen oder sogar Milliarden, hochgeladen wird, ist es doch aberwitzig zu verlangen, dass die Plattform bei hunderttausend Bildern weiß ob es dem Uploader gehört.
Sie sollte eben nur dafür Sorge tragen dass es entfernt wird, nach einem Hinweis.

Und generell ist die Haftung der Plattform für User ohne sich damit genauer juristisch auseinanderzusetzen unverständlich. Der Uploader hat doch den Urheberrechtsverstoß begangen.

Wenn ich einen öffentlichen (normalen) Parkplatz habe, und dort stiehlt ein Dieb ein Fahrrad oder beschädigt ein Auto, ist es gesunder Menschenverstand den Dieb für die Tat verantwortlich zu machen. Völlig logisch. Und nicht denjenigen der den Platz zur Verfügung stellt. Und mit Sprüchen wie "aber man kann die Uploader schwer ausfindig machen während der Plattformbetreiber bekannt ist", lachen einen in dem Parkplatzfall alle aus. So wird aber in der Reform argumentiert.

Man ist beim Thema Wlan-Störerhaftung ebenso wieder auf den normalen Pfad zurückgekehrt, dass nicht der Wlan-Betreiber haftet. (wenn er den Gesetzen gemäß handelt usw.)

Das Ganze war beim Thema Urheberrecht bisher vielleicht nicht ganz befriedigend, aber völlig nachvollziehbar geregelt.
Warum bedarf es jetzt eine Lizenzvorschrift? Warum gibt es diese außerhalb der EU so nicht überall?
Könnte es nicht eher politischer Wille, statt Notwendigkeit sein. Verbessert sich die Lage für Kreative am Ende gar nicht, ebenso wie sich durch das Leistungsschutzrecht auch die Lage für Verlage nicht verbessert (und am ehesten für Springer die das stark lobbyiert haben).


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