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EU verabschiedet Urheberrechts-Reform (Sonstiges)

Freyr, Dienstag, 26.03.2019, 23:48 (vor 1829 Tagen) @ Kulibi77

eigentlich ist keine Plattform ganz haftungsbefreit, egal wie alt sie ist oder wie viele Besucher sie hat.

Mindestanforderungen selbst an <10 Mio Umsatz und jünger als 3 Jahre Dienste ("Absatz 4 Buchstabe a einzuhalten")

Sie haften außer sie weisen nach, dass sie alle Anstrengungen unternommen haben um Lizenzen einzuholen

4a "alle Anstrengungen unternommen hat, um die Erlaubnis einzuholen"

Das ist neu und eine der großen Probleme. Voss selbst sagte dazu nur lapidar: "Wie genau die Plattformen die Autorisierung der Rechteinhaber erlangen, bleibt ihnen überlassen."

Zudem müssen sie Werke nach Meldung herunternehmen. (Das ist alt, notice und stay down ist schon jetzt im Gesetz festgelegt.)

Oder kurz zusammengefasst: "Trotzdem müssen solche kleineren Plattformen Lizenzen kaufen und Werke löschen, bei denen die Rechteinhaber einen Urheberrechtsverstoß gemeldet haben."


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