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EU verabschiedet Urheberrechts-Reform (Sonstiges)

Kulibi77, Dienstag, 26.03.2019, 19:12 (vor 1858 Tagen) @ simie

Die gibt es ja eben nicht. Jede Homepage, die älter als drei Jahre alt ist, und es Mitgliedern ermöglicht Beiträge hochzuladen, fällt unter diese Richtlinie.


Woher stammt diese Definition? In der Richtlinie selbst ist das nicht zu finden. Zudem zielt der Artikel 13 und auch die Erläuterung zu Art. 13 ganz klar auf "große Mengen" von geschützten Daten. Dafür ist weder das Alter der Website entscheidend noch die pure Möglichkeit. Ansonsten müsste schwatzgelb auch Inhaltsfilter einführen. Ist deutlich älter als 3 Jahre und die Nutzer können schutzfähige Inhalte einstellen (Text).


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