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kicker vom Donnerstag: Auba darf erst bei 70 Mio. gehen (BVB)

Phil, Donnerstag, 18.01.2018, 09:51 (vor 2262 Tagen) @ Guido

Zumal die Erfahrung ja zeigt, dass die Arbeitsgerichte Fußballspieler i.d.R. wie ganz normale Angestellte behandeln. Die Auflösung des Vertrags (um den Wechsel zu ermöglichen) erfolgt ja einvernehmlich, insofern ist das ja keine einseitige Nichterfüllung.

So sieht es aus. Man könnte Aubameyang natürlich abmahnen und schlussendlich kündigen, wenn man der Auffassung ist, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dann würde im Zweifel auch vor einem Arbeitsgericht dieses Handgeld Thema werden.

Aber das wäre natürlich völlig unvernünftig.

MFG
Phil


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