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kicker vom Donnerstag: Auba darf erst bei 70 Mio. gehen (BVB)

Guido, Donnerstag, 18.01.2018, 09:50 (vor 2883 Tagen) @ Phil

Warum sollte er etwas zurückzahlen, was ihm juristisch im Grunde einwandfrei zusteht?

Zumal die Erfahrung ja zeigt, dass die Arbeitsgerichte Fußballspieler i.d.R. wie ganz normale Angestellte behandeln. Die Auflösung des Vertrags (um den Wechsel zu ermöglichen) erfolgt ja einvernehmlich, insofern ist das ja keine einseitige Nichterfüllung.


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