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Schwach (BVB)

AdamSmith, ..., Donnerstag, 20.07.2017, 22:31 (vor 2465 Tagen) @ stfn84

Solange man nicht die tatsächlichen Täter ermitteln und deren Verhalten gezielt sanktionieren kann, sind die vom DFB erdachten (und durchgesetzten) Kollektiv- und Geldstrafen abzulehnen.

Das stimmt ja, nur wie soll man das machen: Es müsste von jedem Stadionbesucher ein biometrisches oder zumindest hochaufgelöstes Bild geben, dass mit dem Wohnsitz verknüpft ist (personalisiertes Ticket). Dann müsste der gesamte Innenraum mit Hochauflösenden Kameras überwacht werden. Nach jedem Spiel setzt man sich hin, und bestimmt die zu sanktionierenden Verstöße. Anhand des Videomaterials identifiziert man die Verursacher und der BVB erhebt vor dem zuständigen Gericht Zivilklage wegen Vertragsbruch. Dazu müsste in der Hausordnung ein Referenzrahmen festgelegt werden.

Es gibt aber bestimmt noch andere Wege.

Sind die personalisierten Tickets übertragbar? Wenn ja, wie und wie lange? Wenn nein, wie legitimiert man den damit einhergehenden Rechtsverstoß?

Ja, man kommt dann aber nur an bestimmten Toren ins Stadion.


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