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Rechtevertrag (Fußball allgemein)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 27.06.2017, 12:20 (vor 2489 Tagen) @ WBSTRR

Das Kartellamt hat für mich aber einen entscheidenden Punkt nicht beachtet: Dadurch, dass die Spieltage nicht bereits zu Saisonstart en Detail feststehen, kann ich als jemand, der jetzt ein Abo abschließen möchte, noch gar nicht absehen wie mein Produkt überhaupt aussieht. Klar, es ist ganz allgemein "Fußball" - aber ob ich weiß nicht ob und wenn ja wie viele "Highlightpartien" dabei sind.

Als Verbraucher voll und ganz bewusst eine Entscheidung für ein Produkt treffen, kann ich nur, wenn ich seine Eigenschaften kenne. Das ist hier nicht gegeben, wenn ich Abos mit längerer Laufzeit abschließen muss.


Das Kartellamt ist aber auch keine Verbraucherschutzbehörde. Es schützt den Wettbewerb, indem es zu verhindern versucht, dass Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung ausnutzen.

Aber damit hat man den Markt, bzw. das Produkt, was dort feilgeboten wird, doch eigentlich kaputt gemacht. Ich will doch nicht explizit Fußball am Freitag, oder Fußball im Internet gucken, sondern ganz konkret das Spiel Bayern gegen Dortmund, oder das Derby. Bei welchem Anbieter ich das aber gucken kann, steht aber noch ziemlich in den Sternen.


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