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Rechtevertrag (Fußball allgemein)

AdamSmith, ..., Dienstag, 27.06.2017, 10:49 (vor 2467 Tagen) @ Ritti

sagte der rechte vertrag nicht aus, dass die spiele IM TV ausgestrahlt werden müssen?
sprich über kabel/satellit damit es auch alle bekommen können?

Es sind als Verbeitungswege mindestens vorgeschrieben aus der Gruppe Satellit, Terrestrik, Kabel/IPTV zwei Wege und Web- oder Mobile-TV. Ingesamt also mindestens drei Verbreitungswege.

Das Bundeskartelamt bringt die fußballfans gg. sich auf.

Das interessiert das Kartellamt nicht. Ist auch nicht deren Job, deren Job ist es, sicherzustellen, dass der Wettbewerb funktioniert und dazu war es nötig, die Rechte zwingend auf mehrere Anbieter aufzuteilen.
Die Erwartungshaltung des Kartellamts war, dass sich die Anbieter, sofern es ausschließlich Exklusivrechte gibt, soweit einigen das jeder Haushalt, der alle Bundesliga-Rechte sehen will, dieses mit einer technischen Lösung kann. Weder Kartellamt noch DFL können die Anbieter dazu zwingen.


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