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DFB Kontrollausschuss fordert Sperre der Südtribüne (BVB)

Lutz09, Tor zum Sauerland, Freitag, 10.02.2017, 17:41 (vor 3289 Tagen) @ stfn84

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kollektivstrafen vor einem ordentlichen Gericht halten.

Das ist ja das Problem - würden sie nicht. Allerdings gilt hier meines Wissens nicht das allg. Strafrecht, sondern das Verbandsrecht, das des DFB, das Kollektivstrafen offenbar vorsieht.

Oder gibt es sogar schon Präzedenzfälle?

Sind mir nicht bekannt.


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