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Bei der Eintracht übrigens... (BVB)

Donngal, Freitag, 10.02.2017, 14:41 (vor 3289 Tagen) @ istar

Aber vorher einen Blick in die Ticket-AGBs werfen,da steht nämlich, das eine Erstattung in diesem Fall, ausdrücklich erwähnt wird ein "Geisterspiel",ausgeschlossen ist.

Es sei denn, es liegt ein verschulden des BVB vor.

Die Strafe des DFB richtet sich ja gegen den BVB, sonst wäre sie ja noch lächerlicher, also muss doch auch eine Schuld vorliegen.


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