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Und beim nächsten Heimspiel bitte gleich wieder (BVB)

Micawber, Sauerland, Freitag, 10.02.2017, 14:56 (vor 3290 Tagen) @ Nietzsche
bearbeitet von Micawber, Freitag, 10.02.2017, 15:04


"Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden."

Da sollten wir die Grenzen maximal austesten.


Eigentlich wäre es doch Aufgabe des DFB genauer klarstellen, welche Plakate und Schmähgesänge denn nun genau noch hinnehmbar sind und welche nicht.

Gehört etwa das übliche "(Name einsetzen), Du Arschloch", vielleicht noch zu den hinnehmbaren Verunglimpfungen, oder sind dann auch Konsequenzen zu erwarten? Wie sieht es mit den immer wieder gern angestimmten Hurensöhne-Gesängen aus, darf ich mich als BVB-Fan da künftig mit Beschwerden und Anträgen auf Tribünen-Sperrungen vertrauensvoll an den DFB wenden, oder ist das gerade noch zu tolerieren.

Ab welcher Zahl herumfliegender Bierbecher werden welche Strafen angedroht? Müssen die Becher zwingend das Spielfeld erreichen, oder zählen auch solche, die knapp davor landen?

Und wieso wird der Hausherr Leipzig nicht sanktioniert, wenn es auswärtigen Fans gelingt, hier Plakate mit Schmähungen ins Stadion zu bringen? Da hat doch wohl eindeutig der Ordnungsdienst versagt.

Die Urteilsbegründung lässt leider viele Fragen offen.


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