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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 17:05 (vor 9 Tagen) @ jniklast

Da wäre ich mir nicht so sicher. Aber das würden im Zweifelsfall ja Gerichte klären.

Jepp.

Es gibt durchaus Fälle, in denen der Vertragspartner den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, weil er z.B. die Ware bereits an jemanden anders verkauft hat. Dann bleibt nur noch Schadensersatz.

Auf diesen Streit übertragen hieße das, Sky hätte von der DFL bereits rechtskräftig den Zuschlag bekommen, und dies ließe sich auch nicht mehr umwerfen. In dem Fall könnte DAZN ggf. nicht mehr zum Zuge kommen. Aber davon kann man zumindest angesichts der aktuellen Berichterstattung nicht ausgehen. Das Ziel von DAZN dürfte weiterhin sein, dass das Angebot angenommen wird und man am Freitag und Samstag die Spiele der Bundesliga ausstrahlen darf.

Laut der bisherigen Berichterstattung gibt es wohl eine Vereinbarung, nach der Rechtsstreitigkeiten nicht vor einem ordentlichen Gericht, sondern einem Schiedsgericht ausgetragen werden. Man kann davon ausgehen, dass DAZN ein solches Schiedsgerichtsverfahren fordern wird, falls man sich weiter im Recht sieht und Chancen auf einen Sieg dort ausrechnet.


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