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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Eisen, DO, Donnerstag, 25.04.2024, 10:50 (vor 10 Tagen) @ Sascha

So wie ich das verstanden habe, gab es wohl in der Aktionsregel den Passus, das ein Bieter den Zuschlag erhält, wenn er im Paket 20 % mehr bietet als der nächsthöhere. Allerdings hat DAZN ja die dafür notwendige Bürgschaft nicht rechtzeitig vorgelegt.

In dem Artikel steht, dass DAZN sowohl vom Kartellamt als auch vom Schiedsgericht wenig zu erwarten hat. Mit der DFL ist man jetzt sowieso auf Kriegsfuß, eine Klage würde nichts verbessern.

Düstere Aussichten für den Saftladen...


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