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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball allgemein)

Ulrich, Donnerstag, 25.04.2024, 11:05 (vor 10 Tagen) @ Sascha

Ja. Aber ergibt sich aus diesem Passus, den die DFL gegeben hat, auch ein Rechtsanspruch für DAZN? Das ist doch keine öffentliche Ausschreibung eines Amtes mit klaren gesetzlichen Vorgaben.

Das meinte ich ja mit der feinen, englischen Art. Die wäre es sicherlich nicht, wenn man sagen würde: Ja, ihr habt zwar die Rahmenbedingungen erfüllt, aber trotzdem sehen wir davon ab, an euch zu verkaufen. Es gibt ja eigentlich gar kein Vertragsverhältnis, nur eine Anbahnung. Mir ist bis jetzt nicht bekannt, dass selbst in dieser vorvertraglichen Anbahnung für den Verkäufer rechtliche Pflichten entstehen.

Auch wenn Privatunternehmen eine Ausschreibung durchführen, dann dürften sie an das Ergebnis gebunden sein. Schon die Beteiligung an so etwas ist in der Regel recht aufwändig. Da muss sich der Teilnehmer darauf verlassen können, dass er wenn er alle Bedingungen erfüllt und das beste Angebot abgibt auch zum Zuge kommt. Deshalb bestreitet ja die DFL das Erfüllen aller Bedingungen.


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