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Kurze Erklärung zum Urheberrecht. (Spieltage)

Pa1n, Samstag, 09.03.2024, 22:44 (vor 50 Tagen) @ zwergson

Wenn du 'ne Chance haben willst, dass sowas nicht sofort gelöscht wird, muss es halt ein Kommentar sein.

Ich zitiere:

Die Einblendung fremder Videoausschnitte in ein YouTube-Video ist nicht vom Zitatrecht nach § 51 UrhG gedeckt, wenn keine selbstständige Auseinandersetzung mit dem fremden Werk erfolgt (OLG Köln, Urteil vom 13.12.2013, Az. 6 U 114/13).
Zitatrecht setzt eigene Auseinandersetzung mit fremdem Werk voraus

Wenn du 'ne Chance haben willst, dass sowas nicht sofort gelöscht wird, muss es halt ein Kommentar sein.

Und das ist der ganze Sinn dahinter. Er sagt am Anfang, es sei jetzt ein Kommentar, also ist es ein Kommentar. Dann fummelt er sich in der Fratz rum, damit es aussieht, als würde er nachdenken über das, was da flimmert. Und natürlich ist das Ursprungsvideo schlecht eingebettet, weil er es fix machen wollte und den Chroma-Keyer nicht von Grün auf Blau (oder so) geschaltet hat und weil das Video noch verfremdeter aussieht und nicht so leicht gefunden wird.


Aber wer da wen in die Pfanne haut, versteh ich auch nicht.

PS: Der Sinn dahinter kann durchaus sein, Material von Sky schnell in irgendeiner Form Nicht-Kunden zukommen zu lassen.

Ich kenne das Zitatrecht und auch das Kalkofe-Urteil. Aber nun sind wir hier nicht in den US of A mit dem Fallrecht, wo nach Präzedenzfällen entschieden wird sondern jeder Fall einzeln.

So kann es durchaus sein, dass ein anderes Amts-/Landesgericht diese Sache komplett anders sieht.


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