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Streit vor Stadion eskaliert: Dortmund-Fan stirbt im Krankenhaus (BVB)

istar, Montag, 25.08.2025, 19:36 (vor 115 Tagen) @ Westfalenstadio seit 1974

Ist mir zu plakativ.

Wenn jemand mein Leben beispielsweise bedroht kann Gewalt selbstverständlich ein Mittel sein.
Nennt sich dann natürlich Notwehr bleibt aber trotzdem Gewalt.

Wenn die Polizei einen Attentäter oder Messerstecher ausschaltet ist es ebenfalls Gewalt. Nur eben rechtlich legitimierte Gewalt.

In dem oben beschriebenen Fall ist von Notwehr über einen doofen Unfall bis zu einer Gewalttat alles möglich. Das werden dann Gerichte entscheiden.


Naja unter fahrlässiger Tötung wird das wahrscheinlich mindestens fallen, auch wenn durch die Belästigung zuvor das Schubsen als Notwehr ausgelegt wird.
Letztendlich aber auch egal, Gewalt, die zum Tod führt, ist immer zu verurteilen.

Also entweder ist es Notwehr oder fahrlässige Tötung,beides geht nicht.

Im Endeffekt wird es wahrscheinlich von der Art der "Belästigung " abhängen. Wenn das Opfer die bloß vollgelabert hat, könnte es eng werden für den Schubser, wenn es irgendwie körperlich war oder Bedrohung im Spiel war, könnte es auf Notwehr hinauslaufen.

Wird aber auch schon weiter unten diskutiert, warum nicht darunter schreiben?


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